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Ratgeber Hausbau · Förderung · Aktualisiert 10/2026

KfW 40 vs.
KfW 55

Zwei Energiestandards, zwei sehr unterschiedliche Förderungen – und 2026 eine wichtige Frist. Wir vergleichen KfW 40 und KfW 55 ehrlich: Wer wie viel Geld bekommt, was der Stichtag 31.12.2026 bedeutet und ob sich der Aufpreis für den höheren Standard lohnt – für Bauherren im Westerwald und Rhein-Main-Gebiet.

Die kurze Antwort

KfW 40 (Effizienzhaus 40) wird 2026 über das Programm „Klimafreundlicher Neubau" (KfW 297/298) dauerhaft gefördert – zu zinsgünstigen Konditionen (aktuell 1,94 % Sollzins bei 10 Jahren Zinsbindung, Stand Oktober 2026) und mit einem Förderkredit von bis zu 150.000 € je Wohneinheit, wenn zusätzlich das QNG-Nachhaltigkeitssiegel erreicht wird. KfW 55 (Effizienzhaus 55) gibt es nur noch über eine befristete Sonderlinie: zinslich sogar etwas günstiger (1,00 % statt 1,94 %), aber maximal 100.000 € Kredit – und der Antrag muss bis spätestens 31.12.2026 bei der KfW eingehen. Kurz: KfW 55 ist günstiger zu bauen und derzeit minimal günstiger zu finanzieren, aber zeitlich begrenzt und schwächer gefördert; KfW 40 kostet im Bau etwas mehr, ist dafür zukunftssicher und bringt mehr Förderung. Konditionen ändern sich häufig – im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir den tagesaktuellen Stand.

Was bedeuten „KfW 40" und „KfW 55" überhaupt?

Die Zahlen klingen kryptisch, sind aber simpel. Sie sagen, wie viel Energie dein Haus im Vergleich zu einem gesetzlich definierten Referenzhaus verbraucht. Ein Effizienzhaus 40 braucht nur 40 % der Primärenergie dieses Referenzhauses, ein Effizienzhaus 55 entsprechend 55 %. Faustregel: Je kleiner die Zahl, desto sparsamer das Haus – und desto höher meist die Förderung.

Wichtig: „KfW 40" und „KfW 55" sind im Alltag die gängigen Spitznamen für die Effizienzhaus-Stufen 40 und 55. Die KfW selbst fördert sie über konkrete Programmnummern – beim Neubau aktuell vor allem über „Klimafreundlicher Neubau" (KfW 297/298). Wie das ins große Ganze passt, zeigt dir unser Überblick zu den Fördermitteln beim Hausbau 2026.

Der entscheidende Punkt 2026: die Frist

Bis 2022 war das Effizienzhaus 55 der Standard-Förderfall im Neubau. Dann wurde diese Förderung gestrichen – gefördert wurde nur noch das deutlich sparsamere Effizienzhaus 40. Ende 2025 hat der Bund KfW 55 als befristete Sonderlinie zurückgeholt, um die Baukonjunktur kurzfristig zu stützen. Diese Sonderlinie ist mit Mitteln gedeckelt und sollte ursprünglich zum 30.06.2026 enden – die KfW hat den Förderzeitraum jedoch verlängert: Er läuft nun spätestens am 31. Dezember 2026 aus (maßgeblich ist der Antragseingang bei der KfW). Wer KfW 55 mitnehmen will, muss also rechtzeitig dran sein – KfW 40 dagegen bleibt nach heutigem Stand dauerhaft förderfähig.

Und noch eine Hürde, die das Zeitfenster weiter verkürzt: Laut KfW-Programmbedingungen muss für die Effizienzhaus-55-Förderung zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegen (bei genehmigungsfreien Vorhaben: Die Baubehörde hat Kenntnis und mit der Ausführung darf begonnen werden). Außerdem darf das Haus nicht mit Öl oder Gas beheizt werden. Praktisch heißt das: Vor dem KfW-Antrag muss dein Bauantrag gestellt und freigegeben sein. Bei Grundstücken mit Bebauungsplan liegt die Baufreigabe erfahrungsgemäß nach 4–6 Wochen vor. Ende Oktober 2026 heißt das im Klartext: Wer den Bauantrag jetzt erst einreicht, bekommt den KfW-55-Antrag bis zum 31.12. realistisch nicht mehr durch. Diese Linie lohnt sich nur noch, wenn deine Baugenehmigung schon vorliegt oder in den nächsten Wochen sicher kommt. Für alle anderen ist KfW 40 der ruhigere Weg: dauerhaft, ohne Frist – und mit dem QNG-Siegel sogar 50.000 € mehr Förderkredit je Wohneinheit.

Erst Antrag, dann Vertrag – die Reihenfolge entscheidet. Der KfW-Antrag muss durch sein, bevor du den Bauvertrag unterschreibst. Wer zu früh unterschreibt, verliert den Förderanspruch – egal wie gut das Haus ist. Keine Sorge: Genau dafür sind wir da. Wir begleiten dich von Anfang an, damit die Reihenfolge stimmt und dir keine Förderung durch die Lappen geht.

KfW 40 und KfW 55 im direkten Vergleich

Zinssätze laut KfW-Konditionenübersicht, Stand Oktober 2026. Die KfW passt sie laufend an – maßgeblich ist der Zins am Tag deiner Zusage. Wir prüfen die Konditionen gemeinsam tagesaktuell.

Merkmal KfW 40 (Effizienzhaus 40) KfW 55 (Effizienzhaus 55)
FörderprogrammKlimafreundlicher Neubau (KfW 297/298)Befristete Sonderlinie (über KfW 297)
Energiestandard40 % Primärenergie des Referenzhauses55 % Primärenergie des Referenzhauses
Sollzins (10 Jahre Zinsbindung)1,94 % (effektiv 1,96 %)1,00 % (effektiv 1,00 %)
Max. Förderkredit je Wohneinheitbis 150.000 € (mit QNG) · 100.000 € ohne100.000 €
QNG-Siegel für Höchstsummeja, für die 150.000-€-Stufenicht erforderlich
Förderung verfügbardauerhaft (nach heutigem Stand)nur bis 31.12.2026 (Antragseingang)
Baukosten-Mehraufwandca. 15.000–30.000 € höher als KfW 55günstiger im Bau (Basis)
Wichtiger Hinweis: Alle Zahlen sind eine Orientierung zum genannten Stand, keine verbindliche Zusage – Förderprogramme, Budgets und Fristen ändern sich laufend. Die aktuellen Zinssätze stehen direkt darunter im Abschnitt KfW-Zinssätze, dort auch der vollständige Haftungsausschluss. Tagesaktuell prüfen wir die Konditionen gemeinsam mit dir.

KfW-Zinssätze für KfW 40 und KfW 55

Die Zahlen, die am häufigsten gesucht werden – direkt aus der Konditionenübersicht der KfW zu den Programmen 297 und 298.

Stand: 27. Oktober 2026 · Annuitätendarlehen, 10 Jahre Zinsbindung

Laufzeit KfW 55 Effizienzhaus 55 KfW 40 Klimafreundliches Wohngebäude
4 bis 10 Jahre 1,00 % effektiv 1,00 % 1,94 % effektiv 1,96 %
11 bis 25 Jahre 2,03 % effektiv 2,05 % 2,81 % effektiv 2,85 %
26 bis 35 Jahre 2,19 % effektiv 2,21 % 2,94 % effektiv 2,98 %
Tilgungsfreie Anlaufzeit 1 bis 2 Jahre bei 4–10 Jahren Laufzeit, 1 bis 3 Jahre bei 11–25 Jahren, 1 bis 5 Jahre bei 26–35 Jahren. In dieser Zeit zahlst du nur Zinsen, noch keine Tilgung.
QNG-Siegel ändert den Zinssatz nicht – es hebt nur den Kreditbetrag von 100.000 € auf 150.000 € je Wohneinheit.
Endfälliges Darlehen 4 bis 10 Jahre: 2,28 % (effektiv 2,30 %) bei KfW 55, 3,01 % (effektiv 3,05 %) bei KfW 40.
Der Unterschied in Euro Bei 100.000 € Kredit und 10 Jahren Laufzeit trennt KfW 40 und KfW 55 rund 940 € Zinsen im Jahr. Dem stehen bei KfW 40 bis zu 50.000 € mehr Förderkredit und die fehlende Frist gegenüber.
Haftungsausschluss: Diese Zinsangaben sind eine unverbindliche Orientierung zum oben genannten Stand und keine Finanzierungs-, Kredit- oder Förderberatung. Die KfW passt ihre Konditionen laufend an – maßgeblich ist allein der Zinssatz zum Zeitpunkt deiner Kreditzusage. Förderprogramme, Budgets und Fristen können sich ändern, ausgeschöpft oder vorzeitig beendet werden. Der Förderkredit wird nicht bei der KfW selbst, sondern über deine Hausbank oder deinen Finanzierungspartner beantragt; dort gelten die individuellen Konditionen des Einzelfalls, die vom hier genannten effektiven Jahreszins abweichen können. Verbindlich sind ausschließlich die aktuellen Angaben der KfW. Eine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.

Welcher Standard passt zu deinem Vorhaben?

Drei typische Situationen – und worauf es dabei ankommt.

Du baust schnell & günstig

Wenn dein Projekt ohnehin 2026 startet und das Budget eng ist, kann KfW 55 sinnvoll sein – niedrigere Baukosten, aber nur, wenn der Antrag rechtzeitig vor dem 31.12.2026 durch ist.

Du denkst langfristig

KfW 40 kostet im Bau etwas mehr, bringt dafür bis zu 150.000 € Förderkredit, niedrigere Energiekosten über Jahrzehnte – und ist nicht an eine Frist gebunden.

Du baust massiv

Gute Nachricht: Ein Massivhaus erreicht beide Standards problemlos. Die Förderung hängt am Energie- und Nachhaltigkeitsniveau, nicht an der Bauweise – Ziegel inklusive.

Preisunterschied KfW 40 zu KfW 55: Lohnt sich der Aufpreis?

Kurz vorab: Der Preisunterschied zwischen KfW 40 und KfW 55 liegt beim Einfamilienhaus bei rund 15.000 bis 30.000 € Mehrkosten – abhängig von Konstruktion und Haustechnik. Ob sich diese Mehrkosten lohnen, rechnen wir hier durch.

Die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an – aber überraschend oftja. Der Mehraufwand für KfW 40 gegenüber KfW 55 liegt beim Einfamilienhaus grob bei 15.000 bis 30.000 €, je nach Konstruktion und Haustechnik. Dem stehen drei Vorteile gegenüber, die zusammen oft mehr wiegen:

Dazu kommt der Faktor Zukunftssicherheit: KfW 55 ist eine befristete Ausnahme, KfW 40 der langfristig etablierte Förderstandard. Wer ohnehin hochwertig und energieeffizient baut, ist mit KfW 40 meist besser aufgestellt. Ob sich die Rechnung in deinem Fall trägt, hängt aber stark von Grundstück, Haustyp und Finanzierung ab. Wie viel dein Haus überhaupt kostet, zeigt dir unser Ratgeber Was kostet ein Massivhaus? – inklusive Preisrechner zum Ausprobieren.

Kurz gesagt: KfW 55 ist die schnelle, günstigere Lösung mit Verfallsdatum. KfW 40 ist die teurere, aber stärker geförderte und zukunftssichere Variante. Die richtige Wahl hängt von deinem Zeitplan und Budget ab – genau da setzen wir im Erstgespräch an.

Noch beim Vergleichen?

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KfW 40 vs. KfW 55 – kurz erklärt

Die Zahl gibt an, wie viel Primärenergie das Haus im Vergleich zu einem gesetzlichen Referenzhaus verbraucht: Ein Effizienzhaus 40 nur 40 %, ein Effizienzhaus 55 entsprechend 55 %. KfW 40 ist also sparsamer und wird stärker gefördert, KfW 55 ist günstiger zu bauen. 2026 ist KfW 55 außerdem nur über eine befristete Sonderlinie bis 31.12.2026 förderfähig, KfW 40 dauerhaft.

Ja, aber nur befristet. Ende 2025 wurde eine Sonderförderung für das Effizienzhaus 55 aufgelegt. Sie ist mit Bundesmitteln gedeckelt und läuft spätestens am 31. Dezember 2026 aus – maßgeblich ist, wann dein Antrag bei der KfW eingeht. Danach bleibt im Neubau vor allem das Effizienzhaus 40 förderfähig. Wichtig: Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss laut KfW bereits eine gültige Baugenehmigung vorliegen (bei genehmigungsfreien Vorhaben die Baufreigabe) – das Zeitfenster schließt sich also deutlich vor dem 31.12. Ende Oktober 2026 heißt das: Ohne bereits vorliegende Baugenehmigung ist diese Linie praktisch nicht mehr zu erreichen.

Nach heutigem Stand (Oktober 2026) ist keine Verlängerung über den 31. Dezember 2026 hinaus angekündigt. Einmal ist es schon passiert: Die Sonderlinie sollte ursprünglich am 30.06.2026 enden und wurde im Juni auf den 31.12.2026 verlängert. Eine zweite Verlängerung ist politisch nicht ausgeschlossen – aber nichts, worauf man eine Bauplanung stützen sollte. Dazu kommt: Die Linie ist mit Bundesmitteln gedeckelt und es gibt keinen Rechtsanspruch. Sind die Mittel vorher aufgebraucht, ist vorher Schluss. Wer sicher planen will, baut deshalb auf das Effizienzhaus 40 im Programm „Klimafreundlicher Neubau". Das läuft ohne Frist weiter, und mit dem QNG-Siegel steigt der Förderkredit von 100.000 auf 150.000 € je Wohneinheit. Ob dein Entwurf QNG Plus überhaupt erreichen kann, entscheidet sich dabei in der Planung, nicht in der Haustechnik.

Ja – die Reihenfolge entscheidet. Der KfW-Antrag muss gestellt sein, bevor du den Bau- oder Kaufvertrag unterschreibst beziehungsweise mit dem Bau beginnst. Wer zu früh unterschreibt, verliert den Förderanspruch. Genau dafür sind wir da: Wir begleiten dich von Anfang an, damit die Reihenfolge stimmt und dir keine Förderung durch die Lappen geht.

Beim Effizienzhaus 40 sind im Programm „Klimafreundlicher Neubau" bis zu 150.000 € je Wohneinheit möglich, wenn zusätzlich das QNG-Nachhaltigkeitssiegel erreicht wird – ohne QNG sind es 100.000 €. Beim befristeten Effizienzhaus 55 liegt die Höchstsumme bei 100.000 € je Wohneinheit. Die Beträge sind zinsverbilligte Kredite, keine geschenkten Zuschüsse.

QNG steht für „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude". Es bewertet das Haus über die reine Energieeffizienz hinaus, etwa nach ökologischen Baustoffen und Lebenszyklus. Beim Effizienzhaus 40 schaltet das QNG-Siegel die höhere Kreditstufe von 150.000 € je Wohneinheit frei. Für die befristete KfW-55-Linie ist QNG nicht erforderlich.

Häufig ja. Der Mehraufwand im Bau liegt beim Einfamilienhaus grob bei 15.000 bis 30.000 €. Dem stehen 50.000 € mehr Förderkredit und dauerhaft geringere Energiekosten gegenüber – plus die Tatsache, dass KfW 40 nicht an eine Frist gebunden ist. Beim Zins liegt KfW 55 derzeit leicht vorn (1,00 % gegenüber 1,94 %); bei 100.000 € Kredit sind das rund 940 € Zinsen im Jahr, die der höhere Kreditbetrag und die fehlende Frist oft aufwiegen. Ob sich die Rechnung in deinem Fall trägt, hängt von Haustyp, Grundstück und Finanzierung ab.

Ja. Die Förderung richtet sich nach dem erreichten Energie- und Nachhaltigkeitsstandard, nicht nach der Bauweise. Ein massiv gemauertes Haus erreicht mit der passenden Dämmung und einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien sowohl das Effizienzhaus 40 als auch 55. Wir planen dein Massivhaus im Westerwald und Rhein-Main-Gebiet von Anfang an auf den gewünschten Standard.

Das Effizienzhaus 55 wird 2026 nur noch über eine befristete Sonderlinie der KfW gefördert: Förderkredit bis 100.000 € je Wohneinheit zu einem Sollzins von 1,00 % bei 10 Jahren Zinsbindung (Stand Oktober 2026, laut KfW-Konditionenübersicht). Entscheidend ist die Frist: Der Antrag muss bis spätestens 31.12.2026 bei der KfW eingegangen sein – maßgeblich ist der Antragseingang, nicht der Baubeginn. Und wie immer gilt: erst der KfW-Antrag, dann der Bauvertrag. Zusätzlich muss laut KfW zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegen (bei genehmigungsfreien Vorhaben die Baufreigabe), und das Haus darf nicht mit Öl oder Gas beheizt werden. Praktisch heißt das: Bei Grundstücken mit Bebauungsplan liegt die Baufreigabe in der Regel nach 4–6 Wochen vor. Ende Oktober 2026 heißt das praktisch: Wer den Bauantrag jetzt erst einreicht, bekommt den KfW-Antrag bis zum 31.12. nicht mehr durch. Die Linie lohnt sich nur noch, wenn die Baugenehmigung schon vorliegt oder sicher in den nächsten Wochen kommt. Für alle anderen ist KfW 40 ohne Frist die sichere Wahl.

Im Programm „Klimafreundlicher Neubau" liegt der Sollzins für das Effizienzhaus 40 aktuell bei 1,94 % bei 10 Jahren Zinsbindung, der effektive Jahreszins bei 1,96 % (Stand Oktober 2026, laut KfW-Konditionenübersicht). Das QNG-Siegel schaltet vor allem die höhere Kreditstufe frei: Mit QNG sind bis zu 150.000 € je Wohneinheit möglich, ohne QNG 100.000 €. Zinssätze passt die KfW laufend an – maßgeblich ist der Zins zum Zeitpunkt deiner Zusage. Wir prüfen die tagesaktuellen Konditionen mit dir im Erstgespräch.

KfW 40 wird 2026 dauerhaft über das Programm „Klimafreundlicher Neubau" gefördert – ohne Frist. Du bekommst einen zinsgünstigen Förderkredit (1,94 % Sollzins bei 10 Jahren Zinsbindung, Stand Oktober 2026) von bis zu 150.000 € je Wohneinheit mit QNG-Siegel bzw. 100.000 € ohne. Voraussetzung ist ein Effizienzhaus 40 mit Heizung auf Basis erneuerbarer Energien. Auch hier gilt die Reihenfolge: erst der KfW-Antrag, dann der Bauvertrag. Den Energieberater organisieren wir – wir arbeiten dafür mit einem Partner zusammen.

KfW 40 oder KfW 55 – was passt zu deinem Haus?

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam, welcher Standard für dein Vorhaben sinnvoll ist und welche Förderung 2026 realistisch drin ist – persönlich von Ralf Schmitz oder Stefan Eufinger. Oder hol dir vorab unseren Gratis-Bauherren-Report mit den 7 teuersten Planungsfehlern.

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